Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-159-2023

<p>Innerhalb welcher Frist muss die von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe dem Eigentümer zurückgegeben werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von einem Monat.

  • A)Innerhalb von zwei Wochen
  • B)Innerhalb von einem Monat
  • C)Innerhalb von zwei Monaten

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