Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-160-2023

<p>Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurz- oder Langwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Zwei Wochen.

  • A)Eine Woche
  • B)Zwei Wochen
  • C)Vier Wochen

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