Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-105-2023

<p>Ist das Einarbeiten von Jagdhunden im Schwarzwildübungsgatter oder in einer Schliefenanlage zulässig? Begründen Sie Ihre Aussage.</p>

Kurze Antwort

<p>Ja, beides ist zulässig, da das Wesen des jungen Jagdhundes in Bezug auf seine Eignung für die Schwarz- oder Raubwildjagd überprüft wird. Ein direkter Kontakt zum Schliefenfuchs oder zum Schwarzwild wird ausgeschlossen bzw. kontrolliert eingeschränkt.</p>.

Musterlösung

<p>Ja, beides ist zulässig, da das Wesen des jungen Jagdhundes in Bezug auf seine Eignung für die Schwarz- oder Raubwildjagd überprüft wird. Ein direkter Kontakt zum Schliefenfuchs oder zum Schwarzwild wird ausgeschlossen bzw. kontrolliert eingeschränkt.</p>

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