Kurze Antwort
<p>Ja, beides ist zulässig, da das Wesen des jungen Jagdhundes in Bezug auf seine Eignung für die Schwarz- oder Raubwildjagd überprüft wird. Ein direkter Kontakt zum Schliefenfuchs oder zum Schwarzwild wird ausgeschlossen bzw. kontrolliert eingeschränkt.</p>.
<p>Ja, beides ist zulässig, da das Wesen des jungen Jagdhundes in Bezug auf seine Eignung für die Schwarz- oder Raubwildjagd überprüft wird. Ein direkter Kontakt zum Schliefenfuchs oder zum Schwarzwild wird ausgeschlossen bzw. kontrolliert eingeschränkt.</p>
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