Kurze Antwort
<p>Ja. Um krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen.</p>.
<p>Ja. Um krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen.</p>
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