Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-114-2023

<p>Nennen Sie Ausnahmen vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes.</p>

Kurze Antwort

<p>Nicht gestattet ist das Betreten von Forstkulturen und Jungwüchsen bis zu einer Höhe von 4 Metern, Pflanzgärten und Wildäckern, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, forstbetrieblichen und jagdlichen Einrichtungen.</p>.

Musterlösung

<p>Nicht gestattet ist das Betreten von Forstkulturen und Jungwüchsen bis zu einer Höhe von 4 Metern, Pflanzgärten und Wildäckern, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, forstbetrieblichen und jagdlichen Einrichtungen.</p>

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