Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-43-2023

<p>Nennen Sie vier Gründe, bei deren Vorliegen der Jagdschein versagt werden muss. </p>

Kurze Antwort

<p>Der Jagdschein ist zu versagen:<br>-Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind,<br>-Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen,<br>-Personen, denen der Jagdschein entzogen worden ist, während der Dauer der Einziehung,<br>-Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.</p>.

Musterlösung

<p>Der Jagdschein ist zu versagen:<br>-Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind,<br>-Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen,<br>-Personen, denen der Jagdschein entzogen worden ist, während der Dauer der Einziehung,<br>-Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.</p>

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