Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-183-2023

<p>Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist.

  • A)Ja, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll
  • B)Ja, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist
  • C)Nein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.

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