Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-138-2023

<p>Wann darf bei einer Gesellschaftsjagd die Waffe geladen sein, ausgenommen Streife und Kesseltreiben? Wann ist die Waffe zu entladen?</p>

Kurze Antwort

<p>Sofern der Jagdleiter nichts anderes anordnet, ist die Waffe erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.</p>.

Musterlösung

<p>Sofern der Jagdleiter nichts anderes anordnet, ist die Waffe erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.</p>

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