Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-300-2023

<p>Welche Pflichten hat der Jäger, wenn er das Wild nicht zur amtlichen Fleisch- oder Trichinenuntersuchung angemeldet hat, sondern das Wild an einen Einzelhandelsbetrieb abgibt?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, dass keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden und dass die Übernahme der Trichinenuntersuchung durch Unterschrift erklärt wurde.

  • A)Der Jäger muss darauf achten, dass er das Wild zeitnah abgibt
  • B)Keine
  • C)Der Jäger muss vor der Übergabe darauf achten, dass der Wildursprungsschein vollständig ausgefüllt ist, dass keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden und dass die Übernahme der Trichinenuntersuchung durch Unterschrift erklärt wurde

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