Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-229-2023

<p>Welche Tierarten unterliegen gemäß § 2 BJG <u>nicht</u> dem Jagdrecht?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Wolf, Kranich, Biber.

  • A)Wolf, Kranich, Biber
  • B)Luchs, Fuchs, Murmeltier
  • C)Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen

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