Kurze Antwort
<p>Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine schriftliche Jagderlaubnis erteilen. Entgeltliche Jagderlaubnisscheine müssen bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden.</p>.
<p>Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine schriftliche Jagderlaubnis erteilen. Entgeltliche Jagderlaubnisscheine müssen bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden.</p>
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