Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-220-2023

<p>Wer darf in MV in einem befriedeten Bezirk Füchse, Steinmarder, Iltisse, Marderhund, Waschbär und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Grundeigentümer oder der Nutzer des Grundstücks, wenn er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen kann.

  • A)Der Grundeigentümer oder der Nutzer des Grundstücks, wenn er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen kann
  • B)Der Jagdausübungsberechtigte
  • C)Der bestätigte Jagdaufseher

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