Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-166-2023

<p>Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens innerhalb gemeinschaftlicher Jagdbezirke verpflichtet?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdgenossenschaft.

  • A)Die Jagdgenossenschaft
  • B)Die Gemeinde
  • C)Die Revierinhaber

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