Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-76-2023

<p>Wer muss wem ein im Straßenverkehr angefahrenes oder übergefahrenes Stück Schalenwild melden? </p>

Kurze Antwort

<p>Wer als Führer eines Kraftfahrzeuges Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muss dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei unverzüglich anzeigen.</p>.

Musterlösung

<p>Wer als Führer eines Kraftfahrzeuges Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muss dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei unverzüglich anzeigen.</p>

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