Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-182-2023

<p>Wie bezeichnet man die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Notwehr.

  • A)Notstand
  • B)Notwehr
  • C)Selbstverteidigung

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