Kurze Antwort
<p>Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die Behörde die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.</p>.
<p>Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die Behörde die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.</p>
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