Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-33-2023

<p>Wie lange darf ein Jagdpächter die Jagd nicht ausüben, nachdem er einen Jagdpachtvertrag neu abgeschlossen hat? Gibt es Ausnahmen von der Regelung?</p>

Kurze Antwort

<p>Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die Behörde die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.</p>.

Musterlösung

<p>Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die Behörde die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.</p>

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