Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-193-2023

<p>Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb...</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.

  • A)einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden
  • B)einer Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
  • C)eines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden

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