Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-269-2023

<p>Wo darf die Jagd grundsätzlich <u>nicht</u> ausgeübt werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde.

  • A)Unter 100 Meter um bebaute Grundstücke
  • B)Auf unter 5 ha großen Gewässern
  • C)An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde

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