Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-168-2023

Wann darf die Jagd auf Rothirsche ab dem 2. Kopf in M-V ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 1. August bis zum 31. Januar.

  • A)Vom 01. Mai bis zum 15. Oktober
  • B)Vom 16. Mai bis zum 31. Januar
  • C)Vom 1. August bis zum 31. Januar

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