Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-MV5-3-2023

Wann darf die Jagd auf Schwarzwild in M-V ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 1. April bis zum 31. März (ganzjährig), ausgenommen sind die für die Aufzucht der Frischlinge notwendigen Elterntiere.

  • A)Vom 1. April bis zum 31. März (ganzjährig), ausgenommen sind die für die Aufzucht der Frischlinge notwendigen Elterntiere
  • B)Vom 1. August bis zum 31. Januar
  • C)Vom 1. September bis 31. Januar.

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