Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-256-2023

Wann darf die Jagd auf Stockenten in M-V ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 01. September bis zum 15. Januar.

  • A)Vom 01. September bis zum 20. Februar
  • B)Vom 01. August bis zum 15. Januar
  • C)Vom 01. September bis zum 15. Januar

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten