Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-302-2023

Wann ist eine amtliche Fleischbeschau bei einem erlegten Reh nicht notwendig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Reh verhielt sich vor dem Schuss natürlich und es wurden beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt.

  • A)Das Reh verhielt sich vor dem Schuss natürlich und es wurden beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt.
  • B)Die Bewegungen des Rehes waren unharmonisch, nach dem Erlegen wurde festgestellt, dass das Reh eine noch nicht verheilte Laufverletzung hat.
  • C)Das Verhalten des Rehes vor dem Schuss war normal, beim Aufbrechen wurden aber Verwachsungen und Verklebungen der Lunge festgestellt

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