Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-68-2023

Wann ist laut Gesetz das Zerlegen von Wild ausnahmsweise am Erlegungsort zulässig?

Kurze Antwort

Das ist nur dann zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich ist (z.B. im Hochgebirge).

Musterlösung

Das ist nur dann zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich ist (z.B. im Hochgebirge).

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Wann ist laut Gesetz das Zerlegen von Wild ausnahmsweise am Erleg… | Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – GrünesAbi | GrünesAbi