Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-4-2023

Was bezeichnet man als erlegtes Wild, was ist Fallwild, was ist Unfallwild?

Kurze Antwort

Erlegtes Wild ist Wild, das nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet wurde. Fallwild: Als Fallwild bezeichnet man Wild, das durch Alter, Krankheit, Hunger oder Kälte zu Tode gekommen ist (also nicht durch Schuss oder eine andere äußere Gewalteinwirkung). Unfallwild gilt nicht als erlegt, sondern als Unfallopfer (KFZ oder Bahn). Muss ein Fangschuss gesetzt werden, geschieht das aus Tierschutzgründen.

Musterlösung

Erlegtes Wild ist Wild, das nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet wurde. Fallwild: Als Fallwild bezeichnet man Wild, das durch Alter, Krankheit, Hunger oder Kälte zu Tode gekommen ist (also nicht durch Schuss oder eine andere äußere Gewalteinwirkung). Unfallwild gilt nicht als erlegt, sondern als Unfallopfer (KFZ oder Bahn). Muss ein Fangschuss gesetzt werden, geschieht das aus Tierschutzgründen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten