Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-139-2023

Was haben die Schützen nach dem Einnehmen ihrer Drückjagdstände zu tun?

Kurze Antwort

Nach Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen. Bei fehlender Sichtverbindung hat der Jagdleiter die Verständigung sicherzustellen.

Musterlösung

Nach Einnehmen der Stände haben sich die Schützen mit den jeweiligen Nachbarn zu verständigen. Bei fehlender Sichtverbindung hat der Jagdleiter die Verständigung sicherzustellen.

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