Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-72-2023

Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu veranlassen, wenn eine Wildseuche auftritt?

Kurze Antwort

Tritt eine Wildseuche auf, so hat der Jagdausübungsberechtigte dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auch ein begründeter Seuchenverdacht ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Musterlösung

Tritt eine Wildseuche auf, so hat der Jagdausübungsberechtigte dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auch ein begründeter Seuchenverdacht ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten