Kurze Antwort
Tritt eine Wildseuche auf, so hat der Jagdausübungsberechtigte dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auch ein begründeter Seuchenverdacht ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Tritt eine Wildseuche auf, so hat der Jagdausübungsberechtigte dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Auch ein begründeter Seuchenverdacht ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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