Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-215-2023

Was hat mit Fallwild zu geschehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Stück ist genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen.

  • A)Ein Tierarzt muss die Genusstauglichkeit prüfen
  • B)Das Stück muss dem Ordnungsamt gemeldet werden
  • C)Das Stück ist genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen

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