Kurze Antwort
Wild nur mit Einweghandschuhen anfassen und auslaufsicher verpacken. Tierkörper bzw. das vom Amtstierarzt verlangte Untersuchungsmaterial so sicherstellen, dass keine Tiere und unbefugten Personen herankommen können. Unverzügliche Anzeige beim Veterinäramt.
Wild nur mit Einweghandschuhen anfassen und auslaufsicher verpacken. Tierkörper bzw. das vom Amtstierarzt verlangte Untersuchungsmaterial so sicherstellen, dass keine Tiere und unbefugten Personen herankommen können. Unverzügliche Anzeige beim Veterinäramt.
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