Kurze Antwort
Jagdausübungsberechtigte haben für ihren jeweiligen Jagdbezirk eine Streckenliste zu führen. In die Streckenliste ist jeder Abschuss des Wildes, auch das Fallwild, innerhalb einer Woche einzutragen. Sie dient somit der Abschusskontrolle und ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Jagdausübungsberechtigte haben für ihren jeweiligen Jagdbezirk eine Streckenliste zu führen. In die Streckenliste ist jeder Abschuss des Wildes, auch das Fallwild, innerhalb einer Woche einzutragen. Sie dient somit der Abschusskontrolle und ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
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