Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-188-2023

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

  • A)Nur das Erlegen von Wild
  • B)Das Erlegen und Fangen von Wild
  • C)Das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild

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