Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-298-2023

Was versteht der Gesetzgeber unter der „Strecke eines Jagdtages“?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das erlegte Wild an einem Jagdtag im Jagdgebiet eines Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Das erlegte Wild an einem Jagdtag im Landkreis
  • B)Das erlegte Wild an einem Jagdtag im Gebiet einer Hegegemeinschaft
  • C)Das erlegte Wild an einem Jagdtag im Jagdgebiet eines Jagdausübungsberechtigten

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