Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-39-2023

Was versteht der Gesetzgeber unter Großwild und Kleinwild?

Kurze Antwort

Großwild sind Landsäugetiere, die nicht zum Kleinwild zählen. Kleinwild sind Hasentiere und Federwild.

Musterlösung

Großwild sind Landsäugetiere, die nicht zum Kleinwild zählen. Kleinwild sind Hasentiere und Federwild.

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