Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-67-2023

Was versteht man beim Wildhandel unter dem Begriff „örtliche Betriebe des Einzelhandels“?

Kurze Antwort

Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometer vom Wohnort des Jägers oder dem Erlegungsort des Wildes gelegen sind.

Musterlösung

Betriebe des Einzelhandels, die im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometer vom Wohnort des Jägers oder dem Erlegungsort des Wildes gelegen sind.

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