Kurze Antwort
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde ausgestellt. In M-V ist das die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde ausgestellt. In M-V ist das die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
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