Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-41-2023

Welche Behörde stellt Ihnen den Jagdschein aus, wenn Sie Ihren Wohnsitz in M-V haben?

Kurze Antwort

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde ausgestellt. In M-V ist das die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Musterlösung

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde ausgestellt. In M-V ist das die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

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