Kurze Antwort
Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Personalausweis. Darüber hinaus muss ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten die Jagd ausübt, einen Jagderlaubnisschein mit sich führen.
Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Personalausweis. Darüber hinaus muss ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten die Jagd ausübt, einen Jagderlaubnisschein mit sich führen.
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