Kurze Antwort
<p>- Wild zu bejagen, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, <br>- Bejagung von Elterntieren, die zur Aufzucht von Jungtieren notwendig sind, <br>- Verstoß gegen ein behördliches Bejagungsverbot bedrohter Wildarten.</p>.
<p>- Wild zu bejagen, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, <br>- Bejagung von Elterntieren, die zur Aufzucht von Jungtieren notwendig sind, <br>- Verstoß gegen ein behördliches Bejagungsverbot bedrohter Wildarten.</p>
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