Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-174-2023

Welche gesetzliche Mindestgröße haben Eigenjagdbezirke nach dem Bundesjagdgesetz?

Kurze Antwort

Richtig ist: 75 ha.

  • A)60 ha
  • B)75 ha
  • C)100 ha

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