Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-197-2023

Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.

  • A)Alle Grundflächen einer Gemeinde mit Ausnahme der befriedeten Bezirke, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.
  • B)Alle Grundflächen einer Gemeinde, soweit sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.
  • C)Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen

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