Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-95-2023

Welche jagdrechtlichen Vorschriften muss ein Jagdausübungsberechtigter vor dem Bau von Jagdeinrichtungen beachten, bedarf es einer Baugenehmigung?

Kurze Antwort

Der Jagdausübungsberechtigte darf auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken jagdliche Einrichtungen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers errichten. Jagdliche Einrichtungen sind zugelassen, wenn sie aus Naturmaterial errichtet sind, dem Landschaftsbild angepasst sind und sich auf das angemessene Maß beschränken.

Musterlösung

Der Jagdausübungsberechtigte darf auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken jagdliche Einrichtungen nur mit Genehmigung des Grundeigentümers errichten. Jagdliche Einrichtungen sind zugelassen, wenn sie aus Naturmaterial errichtet sind, dem Landschaftsbild angepasst sind und sich auf das angemessene Maß beschränken.

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