Kurze Antwort
Ein Jäger darf nur Kurzwaffenmunition in den Kalibern kaufen, für die in seiner Waffenbesitzkarte eine Munitionserwerbserlaubnis eingetragen ist.
Die Erlaubnis gilt nur für das jeweilige Kaliber der eingetragenen Kurzwaffe. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Munition besteht nicht.
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