Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-248-2023

Welche Personengruppen sind Mitglieder der Wildschadensausgleichskasse in M-V?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgenossenschaften, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Landwirte, die mehr als 75 ha bewirtschaften.

  • A)Nur Landwirte und Eigenjagdbesitzer
  • B)Nur Jagdgenossenschaften und Jagdpächter
  • C)Jagdgenossenschaften, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Landwirte, die mehr als 75 ha bewirtschaften

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