Kurze Antwort
Es ist verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Es ist verboten, besonders geschützte Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen in Besitz zu nehmen, mit ihnen zu handeln und ihre Lebensräume zu zerstören.
Es ist verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Es ist verboten, besonders geschützte Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen in Besitz zu nehmen, mit ihnen zu handeln und ihre Lebensräume zu zerstören.
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