Kurze Antwort
Zur Aufbewahrung von Kurzwaffen ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 erforderlich.
Seit der Novelle 2017 müssen erlaubnispflichtige Kurzwaffen mindestens in einem 0er-Schrank gelagert werden. A- und B-Schränke genügen für Neuanschaffungen nicht mehr.
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