Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-164-2023

Welche Sicherheitsstufe muss der Waffenschrank zur Aufbewahrung von Kurzwaffen mindestens besitzen?

Kurze Antwort

Zur Aufbewahrung von Kurzwaffen ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 erforderlich.

  • A)Sicherheitsstufe A
  • B)Widerstandsgrad 0
  • C)Sicherheitsstufe B
Erklärung

Seit der Novelle 2017 müssen erlaubnispflichtige Kurzwaffen mindestens in einem 0er-Schrank gelagert werden. A- und B-Schränke genügen für Neuan­schaffungen nicht mehr.

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