Kurze Antwort
Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, die fest mit der Schusswaffe verbunden sind sowie Nachtzielgeräte mit Montageeinrichtung, die ein eigenes Absehen haben, dürfen nicht eingesetzt werden.
Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, die fest mit der Schusswaffe verbunden sind sowie Nachtzielgeräte mit Montageeinrichtung, die ein eigenes Absehen haben, dürfen nicht eingesetzt werden.
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