Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-227-2023

Welche Tierarten unterliegen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle Tierarten, die im § 2 BJG und in den jeweiligen Länderregelungen aufgeführt sind.

  • A)Alle freilebenden Tierarten
  • B)Alle geschützten Tierarten
  • C)Alle Tierarten, die im § 2 BJG und in den jeweiligen Länderregelungen aufgeführt sind

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