Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-229-2023

Welche Tierarten unterliegen gemäß § 2 BJG nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Storch, Kranich, Biber</p>.

  • A)Storch, Kranich, Biber
  • B)Luchs, Fuchs, Murmeltier
  • C)Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen

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