Kurze Antwort
Jagdpächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Der Jugendjagdschein wird hier nicht mitgerechnet.
Jagdpächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Der Jugendjagdschein wird hier nicht mitgerechnet.
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