Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-157-2023

Welche Waffen dürfen sich Jagdscheininhaber grundsätzlich untereinander ausleihen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Langwaffen.

  • A)Kurzwaffen, auch ohne gültige Erwerbsberechtigung
  • B)Nur Flinten
  • C)Langwaffen

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten