Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-49-2023

Welche Wildarten dürfen laut Bundesjagdgesetz zur Nachtzeit bejagt werden?

Kurze Antwort

Schwarzwild, Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild.

Musterlösung

Schwarzwild, Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild.

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