Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-165-2023

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Rot- und Damwild
  • B)Auerwild und Birkwild
  • C)Schwarzwild und Wildkaninchen

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